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TVöD Forum

...... für alles was irgendwie mit dem TVöD / TV-L, seinen Auswirkungen und Protest gegen ihn zu tun hat!..ganz frisch noch!

Weitere Infos findest Du hier!

 

AWO Eingruppierung


Autor Nachricht
Verfasst am: 16. 08. 2009 [09:06]
brunzi
Walter
Themenersteller
Dabei seit: 20.08.2011
Beiträge: 2
Hallo!
Ich bin zwar kein Angestellter (mehr) eines freien Trägers, hatte jedoch vor kurzem die Gelegenheit mit zu verfolgen, wie ein Freund bei der AWO (im hohen Norden) ein Vorstellungsgespräch hatte: Also er, 35 Jahre alt, 2 Kinder, arbeitet seit über 15 Jahren mit verhaltensauffälligen Jugendlichen in Auslandsprojekten, bewarb sich auf eine Erzieherstelle für eine Tagesgruppe gem. § 32 KJHG. Das ultimative Angebot der AWO: E 6, Stufe 1 !?
Wow! banghead.gif
Verfasst am: 13. 09. 2009 [12:28]
schwarzerbloch
Bloch
Dabei seit: 20.08.2011
Beiträge: 0
Hallo,
entschuldige, dass ich mich erst so spät melde, aber ich war im Ausland.
Hm,das ist wieder so eine schwierige Sache. Eingruppierung bei Erziehern fängt bei EG 6 (Anfänger) an, aber nach 15 jähriger Berufserfahrung sollte man in die EG 8 kommen. Die Entgeltstufe ermittelt sich aus den Beschäftigungszeiten vorher in dem Sinne, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Wenn also jemand über ein halbes Jahr vor der Anstellung arbeitslos oder selbstständig war, so wird er in die ES 1 eingestuft. War er versichert angestellt, so kommt er mindestens in die ES 2, was nach 15-jähriger Berufserfahrung so oder so ein Witz ist. Es wird immer wieder betont, dass der eine oder andere Arbeitgeber verhadlungswillig sei und direkt in die ES 3 einstuft, was ich mir so nicht vorstellen kann, da ja ein Tarifwerk besteht, an das man sich zu halten hat.
Tja, so sieht es eben aus! Schade aber wahr.
Einem Arbeitgeber, der jemanden mit 15-jähriger Berufserfahrung in der EG 6 einstellen will, sollte man eben absagen.....denn, ein Familienvater mit 2 Kindern bekommt einen höheren Hartz 4 -Satz als er bei Vollzeitbeschäftigung verdienen wird...so nebenbei!

Lieben Gruß
atta