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TVöD Forum

...... für alles was irgendwie mit dem TVöD / TV-L, seinen Auswirkungen und Protest gegen ihn zu tun hat!..ganz frisch noch!

Weitere Infos findest Du hier!

 

Jeder Angestellte oder Lohnarbeiter sollte prüfen, ob er Hartz IV, bzw. Arbeitslosengeld II bekommt, und dies dann auch in Anspruch nimmt!


Autor Nachricht
Verfasst am: 01. 03. 2009 [21:56]
schwarzerbloch
Bloch
Themenersteller
Dabei seit: 20.08.2011
Beiträge: 0
Vielleicht wird es dem Bund und den Ländern, den freien Trägern und Kirchen klar, dass sie hochqualifizierte Kräfte (die lange Ausbildungs - und Studienzeiten hinter sich haben) einstellen, die ihnen aber nicht mal so viel wert sind, wie z. B. Reinigungspersonal und ungelernte Produktionskräfte, die oftmals sogar mehr als Erzieherinnen und Sozialpädagogen, Jugendamtssachbearbeiter oder Arbeitsvermittler bei der ARGE, verdienen.
Es ist schlichtweg ein volkswirtschaftlicher Wahnsinn, wenn man dem arbeitenden Volk, dass ja konsumieren soll, nicht mal so viel bezahlt, dass es in der Lage ist, für sein Auskommen (Miete, Strom, Nahrung, Kleidung) Kraft Vollzeitstelle selbst zu sorgen!
Prüfe hier online, ob du Anspruch auf Hartz IV / Arbeitslosengeld hast.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechner.php
Liebe Angestellte des ÖD und liebe Menschen, die unter dem Existenzminimum arbeiten (was momentan die meisten tun),
wir haben uns die Mühe gemacht, ein paar Fallbeispiele (Gehalt berechnen und Überprüfung ob Hartz IV beantragt werden kann) durchzurechnen und kommen auf erschreckende Ergebnisse. Die Zahlen unten dienen als Richtschnur, das heißt, es kommt natürlich auf die Miete, die Heizkosten, Anzahl und Alter der Kinder drauf an, wie hoch das Arbeitslosengeld II ist. Dennoch, es lohnt sich in jedem Fall, selbst zu prüfen, ob man nicht den fehlenden Betrag zum Existenzminmum in Form von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) beanspruchen kann.
Angestellte des Öffentlichen Dienstes, und die an den TVöD / TV-l angelehnten vergüteten Angestellten (angestellt bei freien Trägern z. B.) arbeiten, selbst in Vollzeit wenn sie Familie haben, unter dem Existenzminmum und haben das verbriefte Recht Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
Hier eine Aufstellung der Ergebisse:

Vollzeit: Angestellter (Bund, Lohnsteuerklasse II), verheiratet, 3 Kinder (über 16 Jahre) Entgeltgruppe 9, Entgeltstufe 1 (Berufsanfänger oder Arbeitgeberwechsel nach halbjähriger Berufspause):
Brutto: ca 2237.38 Euro
Netto: ca 1457.56 Euro
Miete: 680
Heizkosten: 150
Hartz IV Höhe von ca. 586.20 Euro

Vollzeit: Angestellter (Bund, Lohnsteuerklasse II), alleinerziehend, 3 Kinder Entgeltgruppe 9, Entgeltstufe 1 (Berufsanfänger oder Arbeitgeberwechsel nach halbjähriger Berufspause):
Brutto: ca 2237.38 Euro
Netto: ca 1457.56 Euro
Miete: 680
Heizkosten: 150
Hartz IV Höhe von ca. 347.52 Euro

Halbtagesstelle: Angestellter (Bund, Lohnsteuerklasse II), verheiratet, 3 Kinder (über 16 Jahre) Entgeltgruppe 9, Entgeltstufe 1 (Berufsanfänger oder Arbeitgeberwechsel nach halbjähriger Berufspause):
Brutto: ca 1118.69 Euro
Netto: ca 869.03 Euro
Miete: 680
Heizkosten: 150
Hartz IV Höhe von ca. 1217.00 Euro

Halbtagesstelle: Angestellter (Bund, Lohnsteuerklasse II), alleinerziehend, 3 Kinder (über 16 Jahre) Entgeltgruppe 9, Entgeltstufe 1 (Berufsanfänger oder Arbeitgeberwechsel nach halbjähriger Berufspause):
Brutto: ca 1118.69 Euro
Netto: ca 869.03 Euro
Miete: 680
Heizkosten: 150
Hartz IV Höhe von ca. 978.32 Euro

Vollzeit: Angestellter Bund, Lohnsteuerklasse II), verheiratet, 2 Kinder (unter 16 Jahre) Entgeltgruppe 9, Entgeltstufe 2 (Arbeitgeberwechsel):
Brutto: ca 2480.09 Euro
Netto: ca 1576.85 Euro
Miete: 500
Heizkosten: 120
Hartz IV Höhe von ca.81.40 Euro

Bei diesen
Angestellten handelt es sich um Akademiker (FH; BA etc.), die der Entgeltgruppe 9 zugeordnet sind.
Ein Vergleich zu denen aus der Entgeldgruppe 5-8 (Erzieherinnen, Krankenschwestern, Heilerziehungspfleger, Krankengymnasten etc.):

Vollzeit: Angestellter (Bund, Lohnsteuerklasse II), verheiratet, 2 Kinder (unter 16 Jahre) Entgeltgruppe 5, Entgeltstufe 3 (Berufsanfänger oder Arbeitgeberwechsel):
Brutto: ca 2140.93 Euro
Netto: ca 1409.26 Euro
Miete: 500
Heizkosten: 120
Hartz IV Höhe von ca. 271.40 Euro

Die Zahlen der Miete und Heizkosten sind Mittelwerte, die Lohnsteuerklasse wurde mit II angegeben, das Bundesland ist auch noch entscheidend, dennoch, es ist festzustellen, dass Angestellte des öffentlichen Dienstes, auch die Akademiker (Sozialpädagogen, Fachlehrer, Therapeuten, etc.) in den Entgeltstufen 1-3, manchmal auch bis 4, weniger als das Existenzminimum verdienen!
Angesichts dessen, dass die meisten Angestellten nur Zeitverträge bekommen, die längstens drei Jahre, in der Regel aber nur für ein Jahr abgeschlossen werden (sie somit gar nicht bis zur Stufe 3 oder gar 4 aufsteigen können), ist deutlich abzusehen, dass ein Heer von Millionen Angestellten unter dem Existenzminimum arbeiten gehen!
Du brauchst gar nicht zur Agentur für Arbeit oder sonstigen Institutionen laufen, sondern du kannst online ausrechnen, ob und wie viel Hartz IV, Arbeitslosengeld II Dir zusteht!Siehe die Links oben!
Gruß
atta


[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 01.03.2009 um 22:24.]
Verfasst am: 02. 03. 2009 [08:47]
roland
roland
Dabei seit: 20.08.2011
Beiträge: 0
Hallo atta!

Warum ist denn dort überall Steuerklasse II angegeben? Von der Steuerklasse hängt das Nettogehalt ab und die Welt besteht nicht nur aus Alleinerziehenden! Nicht gerade wenige haben dementsprechend Steuerklasse III und dann gibt es ein höheres Nettogehalt. Hab gerade mal nachgesehen (http://www.eds-destatis.de/de/downloads/sif/nk_04_05.pdf, Seite 2 Tabelle 3): in Deutschland gab es 2001 angeblich 766.000 alleinerziehenden Haushalte. Das ist zwar auch eine riesige Zahl, aber es ist immerhin kein "Heer von Millionen Angestellten"!

Grüße
Thorsten
Verfasst am: 02. 03. 2009 [22:11]
schwarzerbloch
Bloch
Themenersteller
Dabei seit: 20.08.2011
Beiträge: 0
Hallo Thorsten,

das mit der Lohnsteuerklasse III habe ich tatsächlich vermasselt. Dennoch, laut Hartz IV Rechner haben auch die mit Kindern (kommt auf die Miete und das Alter der Kinder an) einen nennenswerten Anspruch auf ALG II.

Hier die Beispiele mit den Verheirateten neu berechnet:
Vollzeit: Angestellter (Bund, Lohnsteuerklasse III), verheiratet, 3 Kinder (über 16 Jahre) Entgeltgruppe 9, Entgeltstufe 1 (Berufsanfänger oder Arbeitgeberwechsel nach halbjähriger Berufspause):
Brutto: ca 2237.38 Euro
Netto: ca 1683.92 Euro
Miete: 680
Heizkosten: 150
Hartz IV Höhe von ca. 448.20 Euro

Vollzeit: Angestellter (Bund, Lohnsteuerklasse II), alleinerziehend, 3 Kinder Entgeltgruppe 9, Entgeltstufe 1 (Berufsanfänger oder Arbeitgeberwechsel nach halbjähriger Berufspause):
Brutto: ca 2237.38 Euro
Netto: ca 1457.56 Euro
Miete: 680
Heizkosten: 150
Hartz IV Höhe von ca. 347.52 Euro

Vollzeit: Angestellter (Bund, Lohnsteuerklasse III), verheiratet, 2 Kinder (unter 16 Jahre) Entgeltgruppe 5, Entgeltstufe 3 (Berufsanfänger oder Arbeitgeberwechsel):
Brutto: ca 2140.93 Euro
Netto: ca 1626.19 Euro
Miete: 500
Heizkosten: 120
Hartz IV Höhe von ca. 111.60 Euro

Ab der Entgeltgruppe 9 mit Entgeltstufe 2 gibt es nichts mehr, es sei denn die Miete und Heizkosten sind höher, oder man hat einen Mehrbedarf.
Hab das korregiert (auch auf der Seite HARTZ IV TROTZ VOLLZEITARBEIT).

Wenn man dann noch vergleicht, was man unter BAT bekam (vor der Streichung der Zulagen) dann kommt man ungefähr bei der damaligen Vergütung auf den Betrag raus, den man heute dann plus Hartz IV bekommt.
Nun ist es eigentlich nur noch die Frage, wer damals bezahlte (die Zulagen), und wer heute den Hartz IV - Betrag bezahlt????? Bei BAT der Steuerzahler und bei Hartz IV der Angestellte selbst durch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge...oder etwa doch der Steuerzahler?
Irgendwie kryptisch!
Schlimm ist aber allemal, dass Vollzeitbeschäftigte (mit Ausbildung oder Studium) zu Hartz IV-Empfängern werden, und wenn man sich die Meinung vieler Bürger reinzieht, was die zu den faulen, arbeitsscheuen Hartz IV -Empfängern sagen (selbst die Politiker), dann ist das einfach unglaublich frustrierend.
Deshalb heißt meine Devise: Unter diesen Umständen lasse ich mich nicht anstellen!! Wer nicht anders kann, der sollte wenigstens seinen Stolz begraben und Hartz IV beantragen, allein deswegen schon, dass die Behörden aufmerksam werden!!
gruß
atta