

Aufruf!
Jeder Angestellte oder Lohnarbeiter sollte prüfen, ob er Hartz IV, bzw. Arbeitslosengeld II bekommt, und dies dann auch in Anspruch nehmen!
Vielleicht wird es dem Bund und den Ländern, den freien Trägern und Kirchen klar, dass sie hochqualifizierte Kräfte (die lange Ausbildungs - und Studienzeiten hinter sich haben) einstellen, diese ihnen aber nicht mal so viel wert sind, wie z. B. Reinigungspersonal und ungelernte Produktionskräfte, die oftmals sogar mehr als Erzieherinnen und Sozialpädagogen, Jugendamtssachbearbeiter oder Arbeitsvermittler bei der ARGE, verdienen
Es ist schlichtweg ein volkswirtschaftlicher Wahnsinn, wenn man dem arbeitenden Volk, dass ja konsumieren soll, nicht mal so viel bezahlt, dass es in der Lage ist, für sein Auskommen (Miete, Strom, Nahrung, Kleidung) Kraft Vollzeitstelle selbst zu sorgen!
Du brauchst gar nicht zur Agentur für Arbeit oder sonstigen Institutionen laufen, sondern du kannst online ausrechnen, ob und wie viel Hartz IV, Arbeitslosengeld II Dir zusteht!....und wenn ja, dann ab in die örtliche Agentur für Arbeit oder in die ARGE, zu dem Amt halt, in dem man ALG II beantragen kann!!!!
Prüfe hier, ob Du Anspruch auf Hartz IV hast!
oder hier!
Liebe Angestellte des ÖD und liebe Menschen, die unter dem Existenzminimum arbeiten (was momentan die meisten tun),
wir haben uns die Mühe gemacht, ein paar Fallbeispiele (Gehalt berechnen und Überprüfung ob Hartz IV beantragt werden kann) durchzurechnen und kommen auf erschreckende Ergebnisse. Die Zahlen unten dienen als Richtschnur, das heißt, es kommt natürlich auf die Miete, die Heizkosten, Anzahl und Alter der Kinder drauf an, wie hoch das Arbeitslosengeld II ist. Dennoch, es lohnt sich in jedem Fall, selbst zu prüfen, ob man nicht den fehlenden Betrag zum Existenzminmum in Form von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) beanspruchen kann.
Angestellte des Öffentlichen Dienstes, und die an den TVöD / TV-l angelehnten vergüteten Angestellten (angestellt bei freien Trägern z. B.) arbeiten, selbst in Vollzeit wenn sie Familie haben, unter dem Existenzminmum und haben das verbriefte Recht Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
Hier eine Aufstellung der Ergebisse:
Vollzeit: Angestellter (Bund, Lohnsteuerklasse III), verheiratet, 3 Kinder (über 16 Jahre) Entgeltgruppe 9, Entgeltstufe 1 (Berufsanfänger oder Arbeitgeberwechsel nach halbjähriger Berufspause):
Brutto: ca 2237.38 Euro
Netto: ca 1683.92 Euro
Miete: 680
Heizkosten: 150
Hartz IV Höhe von ca. 448.20 Euro
Vollzeit: Angestellter (Bund, Lohnsteuerklasse II), alleinerziehend, 3 Kinder Entgeltgruppe 9, Entgeltstufe 1 (Berufsanfänger oder Arbeitgeberwechsel nach halbjähriger Berufspause):
Brutto: ca 2237.38 Euro
Netto: ca 1457.56 Euro
Miete: 680
Heizkosten: 150
Hartz IV Höhe von ca. 347.52 Euro
Bei den oben genannten Angestellten handelt es sich um Akademiker (FH; BA etc.), die der Entgeltgruppe 9 zugeordnet sind.
Ein Vergleich zu denen aus der Entgeldgruppe 5-8 (Erzieherinnen, Krankenschwestern, Heilerziehungspfleger, Krankengymnasten etc.):
Vollzeit: Angestellter (Bund, Lohnsteuerklasse III), verheiratet, 2 Kinder (unter 16 Jahre) Entgeltgruppe 5, Entgeltstufe 3 (Berufsanfänger oder Arbeitgeberwechsel):
Brutto: ca 2140.93 Euro
Netto: ca 1626.19 Euro
Miete: 500
Heizkosten: 120
Hartz IV Höhe von ca. 111.60 Euro
Die Zahlen der Miete und Heizkosten sind Mittelwerte, die Lohnsteuerklasse und das Bundesland ist auch noch entscheidend, dennoch, es ist festzustellen, dass Angestellte des öffentlichen Dienstes der EG 5-8, aber auch die Akademiker (Sozialpädagogen, Fachlehrer, Therapeuten, etc.) in den Entgeltstufen 1-3 weniger als das Existenzminimum verdienen (wenn sie Kinder haben)!
Angesichts dessen, dass die meisten Angestellten nur Zeitverträge bekommen, die längstens drei Jahre, in der Regel aber nur für ein Jahr abgeschlossen werden (sie somit gar nicht bis zur Stufe 3 oder gar 4 aufsteigen können), ist deutlich abzusehen, dass ein Heer von Angestellten unter dem Existenzminimum arbeiten geht!
Wenn man dann noch vergleicht, was man unter BAT bekam (vor der Streichung der Zulagen) dann kommt man ungefähr bei der damaligen Vergütung auf den Betrag raus, den man heute dann plus Hartz IV bekommt.
Nun ist es eigentlich nur noch die Frage, wer damals bezahlte (die Zulagen), und wer heute den Hartz IV - Betrag bezahlt????? Bei BAT der Steuerzahler und bei Hartz IV der Angestellte selbst durch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge...oder etwa doch der Steuerzahler?
Irgendwie kryptisch!
Schlimm ist aber allemal, dass Vollzeitbeschäftigte (mit Ausbildung oder Studium) zu Hartz IV-Empfängern werden, und wenn man sich die Meinung vieler Bürger reinzieht, was die zu den faulen, arbeitsscheuen Hartz IV -Empfängern sagen (selbst die Politiker), dann ist das einfach unglaublich frustrierend.
Deshalb heißt meine Devise: "Unter diesen Umständen lasse ich mich nicht anstellen!!" Wer nicht anders kann, der sollte wenigstens seinen Stolz begraben und Hartz IV beantragen, allein deswegen schon, dass die Behörden aufmerksam werden!!
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