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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN/BEISPIELE

Frank Bsirske, VERDI

Mit der Einsetzung des neuen TVÖD/TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) am 01.10.2005 stimmen Frank BSIRSKE von der Gewerkschaft ver.di, Otto SCHILY, der damalige Bundesinnenminister und Otto FOIT von der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) einem Tarifwerk zu, das für ca. 2,3 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes seine Gültigkeit erhält. Hinzu kommen mehrere Hunderttausend Beschäftigte, die in den unterschiedlichsten Einrichtungen und Institutionen in Anlehnung an den gültigen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt werden.

Daher richten wir unseren Protest auch insbesondere an die Gewerkschaften die sich im Interesse Aller dringend zu engagieren haben!

Nur drei Beispiele die je zeigen, dass der TVÖD/TV-L sowohl für Neueinsteiger, Angestellte, die (noch!) nach BAT bezahlt werden und im Falle eines Wechsel des Arbeitgebers zu hohen finanziellen Verlusten führen: 

... mit dem Ende des alten BAT-Tarifwerks und dem Beginn der Bezahlung nach dem neuen TVÖD/TV-L ergeben sich für die Beschäftigten teilweise katastrophale finanzielle Folgen. Durch die Umstellung wurden die Entgeltgruppen vom BAT in den neuen TVÖD/TV-L überführt ( siehe unter "GEHALTSRECHNER") .

  1. Neueinstellungen erfolgen nun auf der Grundlage des TVÖD/TV-L. Dies geht im Vergleich zum alten BAT mit hohen finanziellen Einbußen für die Beschäftigten einher!

Beispiel: Erhielt ein Mitarbeiter nach dem alten BAT in der Gruppe IVb mit einem Alter von 26 Jahren noch einen monatlichen Bruttolohn von 2366,75 €, so erhält er nun nach Überführung in die Gruppe 9 des TVÖD/TV-L einen Bruttolohn von 2061 € im ersten Jahr. Auch in zweiten Jahr nach seiner Einstellung erhält er lediglich  2290 € und erreicht immer noch nicht das Gehalt seiner Vorgänger, die noch zum BAT eingestellt wurden. Es entsteht allein im ersten Jahr ein Minus von über 100 Euro in jedem Monat!

Diese Rechnung lässt sich an allen Gruppen durchführen mit demselben Ergebnis! Der TVÖD/TV-L ist insbesondere für Berufsanfänger ein Niedriglohn-Tarifwerk!!!

  1. Sie haben vor sich nach einigen Jahren beruflich neu zu orientieren, den Arbeitgeber zu wechseln, oder werden dazu gezwungen, weil auch sie nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben? Pech gehabt! Denn ihre bisherige Berufserfahrung, der im alten BaT noch Respekt gezollt wurde, zählt nun (fast) nichts mehr: Egal in welcher neuer TVÖD/TV-L-Gruppe sie beginnen, sie beginnen immer wieder in der 2. Stufe (Akademiker beginnen nach einer halbjährigen Pause sogar in der Stufe 1)! Dies hat ebenfalls finanzielle Einbußen von mehreren Hundert Euro zur Folge, je nachdem wie lange sie bereits bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt haben.

Beispiel: Ein Mitarbeiter der Entgeltgruppe 13 TVÖD/TV-L erhält nach 6 Jahren die Entgeltstufe 3 und geht mit einem Bruttolohn von 3630 € nach Hause. Er wechselt den Arbeitgeber, der ebenfalls eine Stelle in der Gruppe 13 TVÖD/TV-L ausschreibt. Durch die Rückstufung beim neuen Arbeitgeber erhält er nun ein monatliches Brutto in der Stufe 2 in Höhe von 3130 €! (aber nur, wenn er keine halbjährige Pause gemacht hat, denn dann kommt er in Stufe 1). Das sind ganze 500 € brutto weniger als zuvor (oder mehr, wenn er in Stufe 1 abgesunken ist). Das Gleiche gilt für Beschäftigte, die noch nach BAT bezahlt werden.

Bei Wechsel gilt immer nur der neue TVÖD/TV-L – mit noch sehr viel stärkeren finanziellen Einbußen, die jeder nachrechnen kann!

  1. Mitarbeiter, die noch nach dem alten BAT eingestellt und bezahlt wurden, werden in den Jahren 2007/2008 in den neuen TVÖD/TV-L übergeleitet. Dies wird erst einmal mit einer - jedoch nur marginalen - Gehaltserhöhung einher gehen. Doch Vorsicht: Gab es nach dem BAT in der Regel im zwei-Jahres-Rythmus eine Gehaltserhöhung, so gelten nun die Gehaltserhöhungstufen nach TVÖD/TV-L mit ebenfalls erheblichen Einbußen!

Beispiel: Wird ein Mitarbeiter nach 5 Dienstjahren im Jahr 2007/2008 in den TVÖD/TV-L überführt, so erhält er  die Stufe 4 des TVÖD/TV-L seiner jeweiligen Entgeltgruppe. Dies ist erst einmal mit einer geringen Gehaltserhöhung verbunden. Eine folgende Gehaltserhöhung durch Aufstieg in Stufe 5 findet jedoch erst nach 5 weiteren Dienstjahren statt! Ebenso erfolgt eine weitere Gehaltserhöhung wieder erst nach weiteren 5 Jahren. Danach ist das Ende der Fahnenstange erreicht! Rechnet man aus, so erhält der ehemals nach BAT bezahlte Mitarbeiter nur noch zwei weitere Gehaltserhöhung innerhalb von 10 Jahren!!! Nach BAT wären es in dieser Zeit noch 5 Gehaltserhöhungen gewesen!!!

Sowohl die hier gezeigten Beispiele als auch die je eigene Situation kann jederzeit über "GEHALTSRECHNER" nachgerechnet werden!

DESHALB GILT JETZT: STELLUNG BEZIEHEN!

 Brief an ver.di und die dbb tarifunion UNTERSCHREIBEN!