

TVÖD/TV-L IM BEREICH SOZIALE ARBEIT
Diese Seite befasst sich speziell mit den Auswirkungen des TVÖD/TV-L im Bereich der Sozialen Arbeit.
Hierunter werden insbesondere Beschäftigte gefaßt, die als Kinderpfleger, Erzieher, Altenpfleger, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, Pädagogen, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter arbeiten.
Der größte Teil der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendberufshilfe sowie kirchliche Einrichtungen im Bereich der Sozialen Arbeit orientieren sich nun am TVÖD/TV-L und zahlen "in Anlehnung an" den TVÖD/TV-L.
Problem 1: Die generelle Bezahlung
Gerade in diesem Bereich zeigt sich die Orientierung und Einstellung nach TVÖD/TV-L als besonders prekär. So werden sowohl Pädagogen, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter die Studium an einer Fachhochschule oder Universität erfolgreich abgeschlossen haben, generell und relativ unabhängig vom Arbeitsbereich in die Entgeltgruppe 9 eingestuft und erhalten bei Lohnsteuerklasse 1 (unverheiratet, keine Kinder) in der Stufe 1 ein Nettoentgelt von knapp über 1300 €. Im darauffolgenden zweiten Jahr steigt der Nettolohn um ca. 100 € auf circa 1400 €.
Erzieher, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger werden in aller Regel darunter in die Entgeltstufe 8 eingruppiert. Noch schlechter sieht es teilweise bei Kinderpflegern und Altenpflegern aus.
Vergleicht man die TVÖD/TV-L-Gehälter mit den früheren BAT-Gehältern kommt es bei allen Beschäftigten zu Verlusten von (teilweise weit) über 100 € netto pro Monat - bei gleicher Arbeit! Schnell kommen so in einem Jahr weit über 1000 € Nettoverlust zusammen!
Arbeitnehmer mit Familie trifft es besonders hart, denn zur niedrigen Einstufung gesellt sich die Streichung des Familienzuschlages.
Hier ein Beispiel:
Ein Dipl. Sozialpädagoge FH mit drei Kindern bekam nach BAT 4b knapp 1900 Euro netto (2004). Nach einem Arbeitsplatzwechsel würde er heute glatte 1300 Euro Netto bekommen. Das sind satte 30% weniger von heute auf morgen! Eine Familie mit drei Kindern bekommt, wenn sie Hartz 4 beantragt, weit mehr Geld Unterstützung zum Lebensunterhalt, was einfach nur heißt, dass ein Sozialpädagoge in einer Vollzeitstellung weniger verdient, als ihm der Staat als Existenzminimum zugebilligt hat! Dieser Staat also zahlt dann die fehlenden Beträge zum Existenzminimum dazu!?
"Schuld" hieran ist die Überführungstabelle von BAT nach TVÖD/TV-L als Ursache der Schlechterstellung der Beschäftigten.
Daher stimmen wir für eine gehaltsgleiche Überleitung dieser Beschäftigten von BaT nach TVÖD/TV-L, was faktisch eine Höhergruppierung bei Einstellung oder Beschäftigung in allen genannten Berufsgruppen um eine Entgeltstufe bedeutet!
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Es kann nicht angehen, dass bei einer kontinuierlichen Steigerung der Lebenserhaltungskosten und nach einer Reform des Gehaltstarifs die Beschäftigten weniger verdienen, ja sogar zu Hartz-4 Empfängern werden (trotz Vollbeschäftigung), um ihre Familie oder sich selbst (z.B. Kinderpflegerin) durchzubringen!
Deshalb unsere Forderung:
Die Mindestentgeldstufe für studierte Pädagogen, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter muss im TVÖD/TV-L Entgeldgruppe 10 sein! Die Mindestentgeldgruppe für alle weiteren Beschäftigten darf nicht unter Entgeldgruppe 9 liegen!
(siehe auch: Forderungen des DBSH)!
ver.di und anderen beteiligten Gewerschaften muss gewahr werden, dass die Angestellten des öffentlichen Dienstes, aber auch die Bürger, sie als Verhandlungsführer des TVÖD/TV-L zur Verantwortung ziehen und fordern, sich für die Belange der Beschäftigten mit aller Macht einzusetzen!
Deshalb hier
Brief an ver.di und dbb tarifunion
unterzeichnen!
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Problem 2: Zeitverträge
Betrachtet man sich die aktuellen Ausschreibungen von öffentlichen und freien Trägern und privater Anbieter Sozialer Arbeit so wird man schnell feststellen, dass über 90% der ausgeschriebenen Stellen befristet sind. In der Regel reicht die Befristung von 0,5 Jahren bis zwei Jahre. Im Kontext der Bezahlung nach TVÖD eröffnet sich hier ein immenses Problem für die Beschäftigten: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers nach Ablauf der Befristung ist nach TVÖD in aller Regel nur eine Neueinstellung in der Stufe 2 der jeweiligen Entgeldgruppe möglich. Das beudetet auf jahrelange Sicht keine Gehaltserhöhungen trotz steigender Berufserfahrungsjahre und trotz steigender Inflation.
Der Grund für die kurzen Befristungen der Arbeitsverträge liegt selten beim Träger oder Anbieter selbst: Problematisch ist, dass auf Grund des gestiegenen Kostendrucks der öffentlichen Haushalte dieser an die Träger weitergegeben wird und nur noch für sehr kurze Zeiten Projekte und Maßnahmen finanziert werden. Eine Weiterfinanzierung dieser Maßnahmen und Projekte ist nie sichergestellt, ergo auch nicht die Bezahlung der Beschäftigten.
Es gilt daher, gegen derart kurze Befristungen und ebenso kurzatmige Maßnahmen aufzutreten, da gerade im Bereich der Sozialen Arbeit die Dauerhaftigkeit und Langfristigkeit von Hilfe und Unterstützung einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Arbeit stellt!
Problem 3: Private Anbieter und Lohndumping
Mit Novellierung des KJHG (SGB VIII) und der faktischen Auflösung des Subsidiaritätsprinzips kämpfen immer mehr freie Träger Sozialer Arbeit ums Überleben, es drängen private Anbieter auf den nun staatlich initiierten "Markt" mit Löhnen und Gehältern für die Beschäftigten, die zum großen Teil weit unter 2000 € brutto liegen! Schuld hieran hat der Einzug betriebswirtschaftlicher Faktoren, die eben nicht "1:1" auf den Non-Profit-Sektor Soziale Arbeit zu übertragen sind. Da sowohl freie als auch private Träger um die Zuweisung von öffentlich finanzierten Maßnahmen kämpfen, entsteht ein Unterbietungswettbewerb, der die Löhne und Gehälter insbesondere im Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen weit nach unten drückt.
Öffentliche Stellen schauen dabei nur noch auf die Kosten zu Lasten einer qualitativ hochwertigen Arbeit. Diesem Zustand gehört ein Ende gesetzt!
Interessanterweise hat ver.di versucht, gerade für den Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen entsprechende Mindestlöhne für die professionell Tätigen festzulegen - mit kläglichem Erfolg, denn die Mindestbezahlungen der dort Beschäftigten liegen noch weit unter dem typischen TVÖD 9 für Pädagogen, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter. Es können zwar keine absoluten Dumpinglöhne mehr gezahlt werden, doch man hat die typische Bezahlung nach TVÖD EG 9 hiermit nur langfristig manifestiert.
Kein Träger wird so in die Lage versetzt, sein qualifiziertes und studiertes Personal bei Ausschreibungen mit der von allen bisher nur angestrebten Entgeltgruppe 10 anzugeben. Grund: zu teuer!
Hier gilt es sich zu wehren und den Gewerkschaften unsere Forderungen mitzuteilen. Deshalb:
Brief an ver.di mitunterzeichnen!
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